Obwohl es Online- bzw. Internetquellen nun schon eine ganze Weile gibt, scheint das korrekte Zitieren dieser Quellen nach wie vor große Mühe zu machen. Damit sind nicht in erster Linie die jeweiligen Lösungen der Kommilitoninnen und Kommilitonen gemeint, die ja die Vorgaben ihrer Prüfer umsetzen müssen, sondern die teils nicht nachvollziehbaren Regeln Letzterer. Wir wollen diese hier nicht einzeln diskutieren, sondern unseren eigenen Vorschlag präsentieren, mit dem unsere Kundinnen und Kunden – nach deren Feedback zu urteilen – gut fahren.
Grundsätzlich sehen wir keinen signifikanten Unterschied zwischen Print- und Onlinequellen, der es etwa rechtfertigen würde, sie im Literaturverzeichnis voneinander zu trennen, was ja schon den Nachteil hat, dass die Werke ein und derselben Autors, der im Print und online publiziert, auseinandergerissen werden.
Über die Qualität einer Quelle entscheidet nicht die – teils ja eher zufällige – Eigenschaft ihres Publikationsortes, sondern andere Kriterien, die wir hier ausklammern. Grundsätzlich gilt: Eine Quelle muss – ob auf Papier gedruckt oder online – wissenschaftlich nutzbar sein, um als Beleg verwendet werden zu können. Ist sie wissenschaftlich wertlos, etwa weil sie unbegründete Hypothesen enthält, nutzt man sie ohnehin nicht.
Nutzt man sie, ist zumindest erforderlich, dass ein Autor oder ein Herausgeber sowie ein Titel identifiziert werden können (in den uns vorliegenden Arbeiten fehlt häufig eines von beiden, oder es wird nur eine URL als Titelersatz angegeben). Der Publikationsort dagegen steht schon fest (man verfügt ja über einen Link bzw. eine URL), das Publikationsdatum lässt sich zwar häufig nicht feststellen, aber dafür wird ein Abrufdatum angegeben. Daraus ergibt sich folgende Grobstruktur:
- Autor oder Herausgeber, Titel, URL, Abrufdatum.
Dazu im Einzelnen:
- Der Autor einer Internetquelle ist teils auf der entsprechenden Internetseite zu finden (etwa bei Zeitungsartikeln), teils muss er (bei mehrseitigen Online-Publikationen) auf einer übergeordneten Seite gesucht werden. Häufig gibt es – etwa bei Internetauftritten von Unternehmen – keinen dezidierten Autor, dann fungiert der Urheber der Seite (in diesem Fall das Unternehmen) als Herausgeber, also: Firma AG (Hg.), Titel usw. Eine Angabe wie „Ohne Verfasser“ ist also nicht erforderlich – man sollte darauf durchweg verzichten, auch bei Printquellen.
- Der Titel eines Online-Textes entspricht im Normalfall einer oben auf der Seite zu findenden Überschrift der 1. Hierarchieebene. Sollte eine solche Überschrift nicht zu finden sein, hilft die Titelzeile des Browsers (Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera, Chrome usw.). Diese wird häufig eher als Bestandteil des Browsers als zur jeweiligen Seite gehörig empfunden, das trifft aber nicht zu. Vielmehr gehört der Titel zu den wichtigen sogenannten Meta-Tags einer Internetseite. Dort erscheint das, was der Autor der Seite im HTML-Quelltext zwischen den sogenannten Title-Tags angegeben hat. Sollte auch dort nichts Signifikantes erscheinen, ist davon auszugehen, dass die Seite mit so wenig Sorgfalt erstellt wurde, dass sie ohnehin nicht als geeignete Quelle dienen kann. Dieser Vorschlag impliziert natürlich, dass man die Besonderheiten des Mediums Internet akzeptieren und sich von überkommenen Vorstellungen möglicherweise distanzieren muss.
- Als URL bzw. als Link ist die exakte Adresse der Seite anzugeben, die zitiert wird, inklusive der Angabe des sogenannten Protokolls: „http://“. Keinesfalls – auch das kommt immer wieder vor – nur die Homepage (= Startseite) des Inhalteanbieters angeben (also etwa „http://www.online-textbuero.de“) – wie soll der Leser einer Hochschularbeit bei möglicherweise hunderten von Unterseiten die exakte Stelle finden? Wichtig ist, dass in URLs nicht aus formattechnischen Gründen eingegriffen wird, etwa indem man Trennstriche setzt; diese entwerten den Link komplett, weil ein Browser dies als Bestandteil der URL interpretiert. Häufig erzielt man bessere Formatierungsergebnisse, wenn man URLs linksbündig setzt, also nicht – wie alles andere üblicherweise – im Blocksatz.
- Das Abrufdatum gibt den Tag des letzten Abrufes der Seite wieder; die Angabe von Stunden oder sogar Minuten halten wir für nicht erforderlich. Wenig bekannt ist, dass es versionierende Internetseiten gibt, etwa die so wichtige Wikipedia. Dort kann man im Menü links unter „Werkzeuge“ den „Permanenten Link“ der abgerufenen Seite in der Adresszeile des Browsers anzeigen lassen. Da alle Änderungsschritte in Wikipedia aufgezeichnet werden, lässt sich die Seite im entsprechenden Zustand jederzeit rekonstruieren. Um auf diesen Umstand hinzuweisen, ist ein Vermerk wie „Version vom 20.05.2010“ in Klammern sinnvoll.
PDF-Dateien haben gegenüber reinen Onlinequellen Vorteile:
- Sie sind in der Regel weniger häufig Wandlungen unterworfen, da die Änderung eines PDF-Dokuments größere Mühe macht. Zudem sind in dieser Form publizierte Unterlagen oft auch in Printform verbreitet, sodass der Urheber eine Abänderung in der Regel scheut.
- Man kann sie herunterladen und archivieren, sie als Datei auf einer mit der Arbeit abzugebenden CD-ROM ablegen oder sie ausdrucken und als Anhang der Arbeit beifügen.
Aber auch Onlinequellen lassen sich zumindest für den eigenen Gebrauch archivieren, etwa mit Read It Later. Dabei handelt es sich um ein in der Basisversion kostenloses Angebot, mit dem man komplette Internetseiten auf einer zentralen Plattform im Internet abspeichern kann. Diese Dokumente lassen sich dann von allen Geräten mit Internetzugang abrufen, die über einen Zugang zum eigenen Read-It-Later-Konto verfügen – auch für Smartphones und Tablets gibt es entsprechende Read-It-Later-Apps. Das hat zumindest den Vorteil, dass man den Inhalt einer Internetseite zu einem bestimmten Datum vorliegen hat und den Download im Notfall auch als Beleg anführen kann. Ein ähnliches, ebenso praktikables Angebot ist Instapaper.
Falls es Fragen hierzu gibt oder Sie einen Fall vorliegen haben, auf den das hier vorgeschlagene Schema nicht passt, posten Sie einen Kommentar oder nutzen Sie unser Forum. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden.
Wir halten dies aktuell und erweitern das Schema, wenn wir selbst auf neue Fälle stoßen, die gelöst werden müssen.

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Guten Tag,
mir stellt sich die Frage ob ich beim Zitieren aus einem PDF Dokument auch die Seite angeben muss und wenn ja an welcher Stelle.
Z.B.Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2009).Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 12. koordinierte Bevölkerungsvorausbe-rechnung-S.12. Online: [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2009/Bevoelkerung/pressebroschuere__bevoelkerungsentwicklung2009,property=file.pdf]. Abruf: 01.07.2011.
Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mit Google Books umgehen soll. Verwende ich die Daten des Buches oder behandle ich es als Online Quelle. Betrachte ich es als online Quelle stellt sich mir wieder die Frage wo und ob ich auch die Seitenzahl nenn muss.
Über Hilfe wäre ich dankbar.
MfG
Hallo Nadine,
das ist korrekt so (die Seitenzahl besser mit Komma oder Semikolon und anschließendem Leerzeichen abtrennen, auch nach “S.” ein Leerzeichen setzen). Bei solchen Aspekten hilft immer die Überlegung, wie der Leser deiner Arbeit möglichst schnell die gewünschte Stelle findet.
Zu Google Books: Wir vertreten die Auffassung, dass man Google Books nutzen darf, es aber nicht als solches zitieren muss. Bei Google Books handelt es sich um eingescannte, also seitenidentische Dokumente – es spielt also keine Rolle, ob man das Buch tatsächlich in der Hand hatte oder nicht. Zwar wäre es aus Gründen wissenschaftlicher Redlichkeit trotzdem sinnvoll, Google Books (zusätzlich) als Quelle anzugeben, auch um an dieser Stelle dem Leser die Nachprüfung zu erleichtern. Da exakte Google-Books-Nachweise aber extrem lange Links erzeugen, die ein Layout komplett zerschießen können, raten wir dennoch davon ab.
Hallo,
Mir stellt sich die Frage ob das Sichern der Informationen (auf pdf., screenshot der webpage) aus dem Internet (textform) und das anschließende Anfügen an die Arbeit gegen das Urhebergesetzt verstößt.
Ich hoffe sehr sie können mir helfen, bis jetzt habe ich leider noch keine eindeutige Aussage dazu gefunden.
Gruß
Hagen
Hallo Hagen,
wir sind keine Juristen, können dazu also keine verbindliche Aussage treffen. Allerdings ist mir nicht klar, worin hierbei ein Verstoß gegen das Urheberrecht bestehen soll, zumal damit ja keine Publikation einhergeht. Sofern Sie das jeweilige Werk nur auszugsweise wiedergeben und die Quelle nennen, sehe ich da kein Problem. Etwas anderes wäre es vermutlich, wenn Sie ein komplettes Druckwerk einscannen und es als Anhang mitliefern. Um Genaueres dazu zu sagen, müssten Sie den Fall präzisieren.
Hi,
wie zitiere ich eine Seite mit mehrere Unterseiten richtig?
Muss ich jede Seite neu angeben? Gibt es ein möglichkeit das irgendwie zu kennzeichnen, dass es sich um Unterseiten handelt?
LG
Julia
Hallo Julia,
Sie müssen exakt jede Seite mit der vollständigen URL angeben. Denken Sie immer vom Leser/Prüfer aus: Wie findet er am schnellsten den gewünschten Beleg? Dass es sich um eine Unterseite handelt, sieht der Leser ja am Pfad in der URL. Aber evtl. ist damit ein bestimmtes Problem verknüpft, das sich hieraus nicht erschließt. Es wäre sinnvoll, wenn Sie hier oder noch besser im Forum einmal ein Beispiel posten würden, dann könnte man Genaueres sagen.
Hi,
es geht hier um eine Seite, die die Geschichte der amerikanischen Filmindustrie in Jahrzehnten beschreibt.(www.filmsite.org)
Ich schreibe in meiner Arbeit auch über diesen geschichtlichen Hintergrund und handle diesen ebenfalls in Form von Jahrzehnten ab (1940er-2000er) hierbei verwende ich literarische Quellen sowie diese Seite. Da diese Seite von einem Autor stammt, habe ich jetzt dementsprechend 8 mal den selben Autor im Quellenverzeichnis stehen mit dem Verweis auf unterschiedliche Unterseiten.
Daher meine Frage ob man das irgendwie verbinden kann.
Vielen Dank für die Hilfe!
Im Quellenverzeichnis müssen Sie nur die Seite als solche angeben, also die Homepage; dies ist das “Werk”, das Sie nutzen. Sie führen im Verzeichnis ja auch nicht alle Seiten oder Kapitel eines Druckwerks auf, das Sie verwenden. Der Einzelnachweis muss sich demgegenüber natürlich auf die konkrete Fundstelle beziehen – wie ein Seitennachweis, also mit der exakten URL.
Gern!