Zitieren von Onlinequellen

Obwohl es Online- bzw. Internetquellen nun schon eine ganze Weile gibt, scheint das korrekte Zitieren dieser Quellen nach wie vor große Mühe zu machen. Damit sind nicht in erster Linie die jeweiligen Lösungen der Kommilitoninnen und Kommilitonen gemeint, die ja die Vorgaben ihrer Prüfer umsetzen müssen, sondern die teils nicht nachvollziehbaren Regeln Letzterer. Wir wollen diese hier nicht einzeln diskutieren, sondern unseren eigenen Vorschlag präsentieren, mit dem unsere Kundinnen und Kunden – nach deren Feedback zu urteilen – gut fahren.

Grundsätzlich sehen wir keinen signifikanten Unterschied zwischen Print- und Onlinequellen, der es etwa rechtfertigen würde, sie im Literaturverzeichnis voneinander zu trennen, was ja schon den Nachteil hat, dass die Werke ein und desselben Autors, der im Print und online publiziert, auseinandergerissen werden.

Über die Qualität einer Quelle entscheidet nicht die – teils ja eher zufällige – Eigenschaft ihres Publikationsortes, sondern andere Kriterien, die wir hier ausklammern. Grundsätzlich gilt: Eine Quelle muss – ob auf Papier gedruckt oder online – wissenschaftlich nutzbar sein, um als Beleg verwendet werden zu können. Ist sie wissenschaftlich wertlos, etwa weil sie unbegründete Hypothesen enthält, nutzt man sie ohnehin nicht.

Nutzt man sie, ist zumindest erforderlich, dass ein Autor oder ein Herausgeber sowie ein Titel identifiziert werden können (in den uns vorliegenden Arbeiten fehlt häufig eines von beiden, oder es wird nur eine URL als Titelersatz angegeben). Der Publikationsort dagegen steht schon fest (man verfügt ja über einen Link bzw. eine URL), das Publikationsdatum lässt sich zwar häufig nicht feststellen, aber dafür wird ein Abrufdatum angegeben. Daraus ergibt sich folgende Grobstruktur:

  • Autor oder Herausgeber, Titel, URL, Abrufdatum.

Dazu im Einzelnen:

  • Der Autor einer Internetquelle ist teils auf der entsprechenden Internetseite zu finden (etwa bei Zeitungsartikeln), teils muss er (bei mehrseitigen Online-Publikationen) auf einer übergeordneten Seite gesucht werden. Häufig gibt es – etwa bei Internetauftritten von Unternehmen – keinen dezidierten Autor, dann fungiert der Urheber der Seite (in diesem Fall das Unternehmen) als Herausgeber, also: Firma AG (Hg.), Titel usw. Eine  Angabe wie Ohne Verfasser ist also nicht erforderlich – man sollte darauf durchweg verzichten, auch bei Printquellen.
  • Der Titel eines Online-Textes entspricht im Normalfall einer oben auf der Seite zu findenden Überschrift der 1. Hierarchieebene. Sollte eine solche Überschrift nicht zu finden sein, hilft die Titelzeile des Browsers (Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera, Chrome usw.). Diese wird häufig eher als Bestandteil des Browsers als zur jeweiligen Seite gehörig empfunden, das trifft aber nicht zu. Vielmehr gehört der Titel zu den wichtigen sogenannten Meta-Tags  einer Internetseite. Dort erscheint das, was der Autor der Seite im HTML-Quelltext zwischen den sogenannten Title-Tags angegeben hat. Sollte auch dort nichts Signifikantes erscheinen, ist davon auszugehen, dass die Seite mit so wenig Sorgfalt erstellt wurde, dass sie ohnehin nicht als geeignete Quelle dienen kann.  Dieser Vorschlag impliziert natürlich, dass man die Besonderheiten des Mediums Internet akzeptieren und sich von überkommenen Vorstellungen möglicherweise distanzieren muss.
  • Als URL bzw. als Link ist die exakte Adresse der Seite anzugeben, die zitiert wird, inklusive der Angabe des sogenannten Protokolls: http://. Keinesfalls – auch das kommt immer wieder vor – nur die Homepage (= Startseite) des Inhalteanbieters angeben (also etwa https://www.online-textbuero.de) – wie soll der Leser einer Hochschularbeit bei möglicherweise hunderten von Unterseiten die exakte Stelle finden? Wichtig ist, dass in URLs nicht aus formattechnischen Gründen eingegriffen wird, etwa indem man Trennstriche setzt; diese entwerten den Link komplett, weil ein Browser dies als Bestandteil der URL interpretiert. Häufig erzielt man bessere Formatierungsergebnisse, wenn man URLs linksbündig setzt, also nicht – wie alles andere üblicherweise – im Blocksatz.
  • Das Abrufdatum gibt den Tag des letzten Abrufes der Seite wieder; die Angabe von Stunden oder sogar Minuten halten wir für nicht erforderlich. Wenig bekannt ist, dass es versionierende Internetseiten gibt, etwa die so wichtige Wikipedia. Dort kann man im Menü links unter Werkzeuge den Permanenten Link der abgerufenen Seite in der Adresszeile des Browsers anzeigen lassen. Da alle Änderungsschritte in Wikipedia aufgezeichnet werden, lässt sich die Seite im entsprechenden Zustand jederzeit rekonstruieren. Um auf diesen Umstand hinzuweisen, ist ein Vermerk wie Version vom 20.05.2010 in Klammern sinnvoll.

PDF-Dateien haben gegenüber reinen Onlinequellen Vorteile:

  • Sie sind in der Regel weniger häufig Wandlungen unterworfen, da die Änderung eines PDF-Dokuments größere Mühe macht. Zudem sind in dieser Form publizierte Unterlagen oft auch in Printform verbreitet, sodass der Urheber eine Abänderung in der Regel scheut.
  • Man kann sie herunterladen und archivieren, sie als Datei auf einer mit der Arbeit abzugebenden CD-ROM ablegen oder sie ausdrucken und als Anhang der Arbeit beifügen.

Aber auch Onlinequellen lassen sich zumindest für den eigenen Gebrauch archivieren, etwa mit Read It Later. Dabei handelt es sich um ein in der Basisversion kostenloses Angebot, mit dem man komplette Internetseiten auf einer zentralen Plattform im Internet abspeichern kann. Diese Dokumente lassen sich dann von allen Geräten mit Internetzugang abrufen, die über einen Zugang zum eigenen Read-It-Later-Konto verfügen – auch für Smartphones und Tablets gibt es entsprechende Read-It-Later-Apps. Das hat zumindest den Vorteil, dass man den Inhalt einer Internetseite zu einem bestimmten Datum vorliegen hat und den Download im Notfall auch als Beleg anführen kann. Ein ähnliches, ebenso praktikables Angebot ist Instapaper.

Falls es Fragen hierzu gibt oder Sie einen Fall vorliegen haben, auf den das hier vorgeschlagene Schema nicht passt, posten Sie einen Kommentar oder nutzen Sie unser Forum. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden.

Wir halten dies aktuell und erweitern das Schema, wenn wir selbst auf neue Fälle stoßen, die gelöst werden müssen.

Creative Commons License
Dieser Inhalt ist unter einer Creative-Commons-Lizenz lizenziert. Demnach dürfen Sie ihn unter bestimmten Einschränkungen vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Dabei müssen Sie den Namen des Autors bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (hier: ?Marcus Ostermann, online:TEXTBÜRO?). Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden. Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.

36 Kommentare zu „Zitieren von Onlinequellen“

  1. Nadine sagt:

    Guten Tag,
    mir stellt sich die Frage ob ich beim Zitieren aus einem PDF Dokument auch die Seite angeben muss und wenn ja an welcher Stelle.

    Z.B.Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2009).Bevölkerung Deutschlands bis 2060 ? 12. koordinierte Bevölkerungsvorausbe-rechnung-S.12. Online: [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2009/Bevoelkerung/pressebroschuere__bevoelkerungsentwicklung2009,property=file.pdf]. Abruf: 01.07.2011.

    Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mit Google Books umgehen soll. Verwende ich die Daten des Buches oder behandle ich es als Online Quelle. Betrachte ich es als online Quelle stellt sich mir wieder die Frage wo und ob ich auch die Seitenzahl nenn muss.

    Über Hilfe wäre ich dankbar.

    MfG

  2. Red sagt:

    Hallo Nadine,

    das ist korrekt so (die Seitenzahl besser mit Komma oder Semikolon und anschließendem Leerzeichen abtrennen, auch nach “S.” ein Leerzeichen setzen). Bei solchen Aspekten hilft immer die Überlegung, wie der Leser deiner Arbeit möglichst schnell die gewünschte Stelle findet.

    Zu Google Books: Wir vertreten die Auffassung, dass man Google Books nutzen darf, es aber nicht als solches zitieren muss. Bei Google Books handelt es sich um eingescannte, also seitenidentische Dokumente – es spielt also keine Rolle, ob man das Buch tatsächlich in der Hand hatte oder nicht. Zwar wäre es aus Gründen wissenschaftlicher Redlichkeit trotzdem sinnvoll, Google Books (zusätzlich) als Quelle anzugeben, auch um an dieser Stelle dem Leser die Nachprüfung zu erleichtern. Da exakte Google-Books-Nachweise aber extrem lange Links erzeugen, die ein Layout komplett zerschießen können, raten wir dennoch davon ab.

  3. Hagen sagt:

    Hallo,

    Mir stellt sich die Frage ob das Sichern der Informationen (auf pdf., screenshot der webpage) aus dem Internet (textform) und das anschließende Anfügen an die Arbeit gegen das Urhebergesetzt verstößt.

    Ich hoffe sehr sie können mir helfen, bis jetzt habe ich leider noch keine eindeutige Aussage dazu gefunden.

    Gruß

    Hagen

  4. Red sagt:

    Hallo Hagen,

    wir sind keine Juristen, können dazu also keine verbindliche Aussage treffen. Allerdings ist mir nicht klar, worin hierbei ein Verstoß gegen das Urheberrecht bestehen soll, zumal damit ja keine Publikation einhergeht. Sofern Sie das jeweilige Werk nur auszugsweise wiedergeben und die Quelle nennen, sehe ich da kein Problem. Etwas anderes wäre es vermutlich, wenn Sie ein komplettes Druckwerk einscannen und es als Anhang mitliefern. Um Genaueres dazu zu sagen, müssten Sie den Fall präzisieren.

  5. Julia sagt:

    Hi,

    wie zitiere ich eine Seite mit mehrere Unterseiten richtig?
    Muss ich jede Seite neu angeben? Gibt es ein möglichkeit das irgendwie zu kennzeichnen, dass es sich um Unterseiten handelt?

    LG
    Julia

  6. Red sagt:

    Hallo Julia,

    Sie müssen exakt jede Seite mit der vollständigen URL angeben. Denken Sie immer vom Leser/Prüfer aus: Wie findet er am schnellsten den gewünschten Beleg? Dass es sich um eine Unterseite handelt, sieht der Leser ja am Pfad in der URL. Aber evtl. ist damit ein bestimmtes Problem verknüpft, das sich hieraus nicht erschließt. Es wäre sinnvoll, wenn Sie hier oder noch besser im Forum einmal ein Beispiel posten würden, dann könnte man Genaueres sagen.

  7. Julia sagt:

    Hi,

    es geht hier um eine Seite, die die Geschichte der amerikanischen Filmindustrie in Jahrzehnten beschreibt.(www.filmsite.org)
    Ich schreibe in meiner Arbeit auch über diesen geschichtlichen Hintergrund und handle diesen ebenfalls in Form von Jahrzehnten ab (1940er-2000er) hierbei verwende ich literarische Quellen sowie diese Seite. Da diese Seite von einem Autor stammt, habe ich jetzt dementsprechend 8 mal den selben Autor im Quellenverzeichnis stehen mit dem Verweis auf unterschiedliche Unterseiten.

    Daher meine Frage ob man das irgendwie verbinden kann.

    Vielen Dank für die Hilfe!

  8. Red sagt:

    Im Quellenverzeichnis müssen Sie nur die Seite als solche angeben, also die Homepage; dies ist das “Werk”, das Sie nutzen. Sie führen im Verzeichnis ja auch nicht alle Seiten oder Kapitel eines Druckwerks auf, das Sie verwenden. Der Einzelnachweis muss sich demgegenüber natürlich auf die konkrete Fundstelle beziehen – wie ein Seitennachweis, also mit der exakten URL.

    Gern!

  9. Rafael sagt:

    ich hab mal eine frage zum zitieren von homepages, deren herausgeber die firma selbst ist, zum beispiel samsung electronics gmbh…muss man dann in der Klammer immer schreiben(Vgl, Samsung Electronics GmbH (2013)), oder würde auch nur (Vgl. Samsung(2013)), reichen?

    Vielen dank vorab für ihre Hilfe

  10. Red sagt:

    Hallo Rafael,

    das kommt darauf an, ob Sie auch sonst mit Kurztitel zitieren oder nicht. Die verkürzte Angabe reicht aus, sofern damit die Quelle eindeutig bestimmt werden kann. Im Literaturverzeichnis sollten Sie dann einen ausführlichen Quellennachweis anführen.

  11. Veri sagt:

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber das passt noch am besten. Ich habe für meine Masterarbeit ebooks heruntergeladen und daraus zitiert. Nun weiß einfach nicht wie ich die Seitenzahlen beim Zitieren angeben soll. Das liegt daran, dass natürlich je nach Größeneinstellungen auf dem iPad die entsprechende Passage auf eine andere Seitenzahl springt. Ich wäre wahnsinnig dankbar, wenn ich dazu von Ihnen eine Info bekommen könnte.

    LG

  12. Juan sagt:

    Wie gebe ich die Internetquelle im Fließtext (Verweis im Text) an?

  13. Ann-Kristin sagt:

    Hallo,

    ich arbeite momentan mit Microsoft Word 2010 und nutze die Funktion des Literaturverzeichnisses (Hardvard Methode). Bei Eingabe der Quellendetails muss zunächst ausgewählt werden um welche Art von Quelle (Webseite, Dokument von Webseite, Bericht, etc) es sich handelt. Wenn ich jetzt ein Online pdf, beispielsweise einen Text der Weltbank,Asian Development Bank oder einer Unternehmensberatung einpflegen möchte.. ist es schwierig zu sagen, ob dies nun ein Bericht ist oder ein Dokument von einer Webseite.. Denn häufigt gibt es bei diesen Dokumenten sowohl Autor als auch Herausgeber, was bei der Rubrik “Dokument von Webseite” nicht beides angegeben werden(nur Autor oder Herausgeber) kann. Gibt es hier irgendeine Richtlinie? (Falls ich nämlich die Rubrik “Bericht” wähle, kann ich zwar beides angeben, allerdings keine URL…

    Wäre super, wenn Sie mir hier vielleicht weiterhelfen könnten.

  14. Red sagt:

    Hallo!

    Eine Richtlinie hierzu ist uns nicht bekannt. Oft begibt man sich mit der Nutzung solcher Vorlagen in Zwänge, die gar nicht aufträten, wenn man selbst ein geeignetes System entwürfe – eine Unterscheidung zwischen “Bericht” und “Dokument von Webseite” beispielsweise (per se keine sinnvollen Textsorten) ist ja nicht trennscharf vorzunehmen. Aber sofern so etwas hochschulseitig vorgegeben wird, helfen solche Überlegungen auch nicht weiter.

    Wir plädieren grundsätzlich (also auch bei Online-Dokumenten) für das Autorprinzip – sofern ein Autor angegeben wird, muss er genannt werden, der Herausgeber ist hierbei zweitrangig und tritt nur dann an die Stelle des Autors, wenn dieser nicht genannt wird, muss aber natürlich als Herausgeber (“Hrsg.”, “Hg.”, “Ed.” usw.) gekennzeichnet werden. Wichtig ist unseres Erachtens vor allem, dass innerhalb der Arbeit ein konsequentes System verfolgt wird – dann regen sich die Prüfer im Normalfall über solche Formalien nicht weiter auf.

  15. Beatrix sagt:

    Hallo Red,
    ich zitiere in meiner Thesis z.Zt. häufig Online-quellen. Es ist oftmals kein Autor erkenntlich, daher würde ich den Herausgeber, wie oben beschrieben, stattdessen im Quellenverzeichnis angeben. Mein Zitationsprogramm fügt in die Quellenangabe im Fließtext automatisch den Titel der Webseite ein sobald kein Autor vorhanden ist (Obwohl der Herausgeber im Programm gespeichert ist). Ist das so üblich oder würde man den nicht vorhandenen Autor hier auch eher mit dem Herausgeber ersetzen.

    Vielen Dank für die Mühe,
    Beatrix

  16. Red sagt:

    Hallo Beatrix,

    sofern Eindeutigkeit besteht und der Leser Klarheit über den Charakter der Quelle hat, ist auch ein solches Verfahren möglich. Wir plädieren stets für das Urheberprinzip, um eine Quelle besser einschätzbar zu machen. Der reine Titel besagt nur wenig, ebenso wichtig ist, wer sich zu einem Thema äußert und wie relevant seine Äußerung ist (Autor) bzw. welches Organ ein Interesse daran hat, bestimmte Informationen zu verbreiten (Herausgeber).

    Könntest du hier evtl. ein Beispiel vorstellen? Dann könnte man sich noch genauer dazu äußern.

  17. Beatrix sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Ein Beispiel wäre folgender Satz im Fließtext:
    Als viertes Beispiel für ethische Banken lässt sich die Umweltbank anführen: Sie bezeichnet sich selbst als rein ökologische Bank und unterstützt vorwiegend Umweltprojekte, über die sie auf ihrer Website und in verschiedenen Berichten detailliert aufklärt. (“Die Bank für die Umwelt”, 2015)

    Im Quellenverzeichnis: Die Umweltbank (Hg.), 2015. Die Bank für die Umwelt. [online] verfügbar unter: https://www.umweltbank.de/umweltbank/default.html [zuletzt abgerufen am 06.07.2015]

    Ich habe ein weiteres Beispiel, hier kommt allerdings noch hinzu dass ich ein Zitat aus einem Artikel zitiere…

    Denn „Sie trauen ihrem Bankberater nicht mehr, weil sie ihm eine Orientierung an den eigenen Interessen statt an denen des Kunden vorwerfen.“(“Geldanlage 2.0,” 2013) So wird Joachim Goldberg vom Analysehaus Cognitrend in der Wochenzeitung „Die Welt“ zitiert und spricht damit einen wichtigen Auslöser für die Suche nach Alternativen zu klassischen Banken an.

    Hier müsste es dann wohl eher in der Quellenangabe heißen (Goldberg, 2013 in “Geldanlage 2.0”)?

  18. Red sagt:

    Beim Beispiel mit der Umweltbank sehe ich kein Problem. Die Quelle für das Zitat von Joachim Goldberg ist aber der entsprechende Artikel in der „Welt“, es handelt sich ja nicht um eine eigenständige Publikation.

    Beim Zitat muss das „Sie“ übrigens kleingeschrieben werden, da es nicht mehr am Satzanfang steht, also entweder aus dem Zitat herausnehmen oder das s in eckige Klammern setzen.

  19. Susanne sagt:

    Hallo,

    zunächst vielen Dank für den hilfreichen Artikel.

    Meine Frage ähnelt der von Rafael 2013. Wenn als Autorenteam ein Verein angegeben ist – z.B. Neue deutsche Medienmacher e.V. – zitiere ich dann wie folgt: (Neue deutsche Medienmacher e.V. 2015) oder (Neue deutsche Medienmacher 2015) und setze den Verein dann als Herausgeber? In diesem Fall würde sich der Name im Verweis ja doppeln und wie folgt aussehen:

    Neue deutsche Medienmacher: Glossar der Neuen deutschen Medienmacher. Hg. v. Neue deutsche Medienmacher e.V. Online verfügbar unter http://www.neuemedienmacher.de/download/NdM_Glossar_www.pdf.

    Danke für die Mühen.

  20. Red sagt:

    Hallo Susanne,

    gern geschehen! Danke für deine Frage. Nein, man würde eher schreiben: “Glossar der neuen deutschen Medienmacher. Hg. v. Neue deutsche Medienmacher e. V. Online verfügbar unter http://www.neuemedienmacher.de/download/NdM_Glossar_www.pdf” oder auch “Neue deutsche Medienmacher e. V. (Hg.). Glossar der neuen deutschen Medienmacher. Online verfügbar …”. Auf Ausdrücke wie “online verfügbar” u. Ä. kann man unseres Erachtens allerdings ohnehin verzichten – man sieht ja an dem Link, dass es sich um eine Onlinequelle handelt.

    Red

  21. Rene sagt:

    Hallo,

    erst einmal schön diese Website gefunden zu haben, dadurch hat sich so einiges geklärt.
    Ich habe zur Erklärung der Funktionsweise eines Gerätes die Hersteller-Website verwendet da hier explizit die verwendeten wissenschaftlichen Standards erklärt werden.
    Da kein Autor und Datum ausgegeben wird habe ich im Text (Firma, o.D.) und im Literaturverzeichnis: Firma (o.D.), Titel, URL, (Stand: Datum) verwendet.
    Meine Frage ist nun, da ich vier verschiedene Aspekte beleuchte und damit vier verschiedene Websites zitiere wie mache ich das im Text kenntlich, dass der Leser weiß auf welche ich mich beziehe?
    Reicht hier im Text (Firma, o.D. a) bzw. b,c,d und dasselbe dann im Literaturverzeichnis?
    Achja und gehört hinter Firma dann im Literaturverzeichnis Hg. für Herausgeber?

  22. Red sagt:

    Hallo Rene,

    danke für das freundliche Feedback. Zu deiner Frage: Die Angabe “o. D.” erscheint mir unüblich, gebräuchlicher ist “o. J.”, nur ist diese Angabe bei Online-Quellen ohnehin obsolet, hier zählt das Abrufdatum. Man müsste nun genauer wissen, welches Zitiersystem du nutzt – entscheidend ist, dass der Leser die Quellen auseinanderhalten kann. Und zu deinem letzten Punkt: Die Angabe “Hg.” ist nach unserem Eindruck in solchen Zusammenhängen unüblich, selbst wenn die Position der Firma einer Herausgeberschaft nähersteht als einer Autorschaft.

    Viele Grüße

    Red

  23. Daniel sagt:

    Hallo,

    ich hätte auch noch eine Frage.
    Wie gehe ich bei der Harvard-Zitation am Besten vor, wenn ich den
    Kurzbeleg einer Webseite (die ja in der Regel keine Seitenzahl enthält) im Fließtext angeben will. Ich kenne die Variante dann Zwischenüberschriften oder Kapitelnummern zu verwenden. Aber was mache ich, wenn auch diese auf der Webseite nicht existieren, damit die entsprechende Textstelle auf der Webseite schnell aufgefunden werden kann? Ist es dann möglich Angaben zu machen wie z.B.:

    (vgl. Müller 2006, zweiter Absatz)
    (vgl. Schmidt 2009, fünfter Absatz)

    Bereits vielen Danke im Voraus 🙂

  24. Red sagt:

    Hallo Daniel,

    eine interessante Frage. Ich nehme an, dies bezieht sich auf längere Texte, die ohne weitere Unterteilung auf einer einzigen Internetseite untergebracht sind – allerdings ist damit die Frage verknüpft, ob es sich dabei tatsächlich um wissenschaftlich verwertbare Texte handelt, die ja in der Regel sinnvoll strukturiert sind. Falls der wissenschaftliche Wert nicht strittig ist, spricht m. E. nichts gegen die von dir vorgeschlagene Form des Verweises. Hierbei hilft es stets, sich in die Situation des Lesers zu versetzen (“Leserorientierung”) und zu überlegen, wie das Gewünschte möglichst schnell von ihm aufgefunden werden kann. Diese Anforderung wird hiermit in sinnvoller Weise erfüllt.

    Red

    Red

  25. Marco sagt:

    Hallo,

    ich möchte ein pdf-Dokumentes zitieren, welches aber weder eine Angabe zu Autor, Erscheinungsjahr noch Seitenzahl besitzt. In der URL ist allerdings die Institution ersichtlich. Kann ich diese dann, obwohl nicht im Dokument erwähnt, angeben? Kann ich weiterhin die Seitenzahl des pdf-Dokuments angeben?
    Also in etwa so: TRANSNET (o.J): Railway Country. 150 Years of Rail in South Africa. URL: http://www.transnetfreightrail-tfr.net/Heritage/150years/150YearsRail.pdf (15.01.2017).

  26. Karlie sagt:

    Guten Tag!

    Ich habe mir in den letzten Monaten immer wieder Artikel im pdf Format heruntgeladen, bei denen Titel und Autor eindeutig benannt sind. Leider kann ich bei einigen aber nicht mehr identifizieren, von welcher Webseite ich sie geladen habe. Ist es in so einem Fall dann möglich nur Autor, Titel und Seitenangabe anzugeben? Oder ist ein pdf-Dokument immer als Onlinedokument zu zitieren?
    Besten Dank und viele Grüße!

    Karli

  27. Red sagt:

    Hallo Marco,

    können Sie exakt so machen.

  28. Red sagt:

    Hallo Karli,

    in solchen Fällen hilft es, die Perspektive zu wechseln und sich in den Leser hineinzuversetzen: Wie kann er den von Ihnen zitierten Text finden, um zu überprüfen, ob Sie korrekt zitiert haben? Daraus ergibt sich das Erfordernis, bei einem PDF-Text stets anzugeben, wo er abgelegt ist. In der Regel lassen sich die entsprechenden URLs leicht auffinden, etwa indem Sie eine Wortsequenz mitten aus dem Text – in Anführungszeichen gesetzt – bei Google eingeben.

    Red.

  29. Red sagt:

    Hallo,

    aus unserer Sicht spricht wenig dagegen, zumal dies in der Tat die Auffindbarkeit wesentlich erleichtert (kaum jemand würde ja einen so langen Link manuell in den Browser eingeben). Wir raten allerdings dazu, dies mit den Prüfern abzuklären, zumal man nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass sie mit dieser Methode vertraut sind.

    Gruß,

    Red

  30. Pia sagt:

    Hallo,
    ich hätte noch eine Frage. Wie zitiere ich die Internetquelle wenn es einen Auto, Herausgeber und Redaktion gibt. Ich habe den Artikel auf der Seite der Redaktion gefunden. Mir liegen leider keinerlei Informationen vor ob es die Version auch gedruckt gibt.

    Diesen Artikel möchte ich gerne zitieren.
    https://www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Handlungsempfehlungen/Handlungsempfehlung_Rekrutierung_aus_dem_Ausland.pdf

    Ich zitiere mit Fußnoten, d.h. Nachname, Vorname (Jahr): Titel, Link, Stand

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank& liebe Grüße
    Pia

  31. Red sagt:

    Hallo Pia,

    wir würden – dem Autorprinzip folgend – so zitieren:

    Metzler, Christoph: Handlungsempfehlung Rekrutierung aus dem Ausland, hrsg. vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V., Stand: Februar 2015, Köln 2015 (https://www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Handlungsempfehlungen/Handlungsempfehlung_Rekrutierung_aus_dem_Ausland.pdf; Abruf am 19.07.2017)

    Wer die Redaktion innehatte, ist hier u. E. weniger wichtig – es sei denn, der Leser würde dadurch noch eine wichtige Zusatzinformation zur Einschätzung der Quelle erhalten, die ihm sonst fehlt. Dass das IW dahintersteckt, ist demgegenüber sicherlich aufschlussreich, daher sollte die Herausgeberschaft angegeben werden. Ist das für dich plausibel?

    Red

  32. Friederike sagt:

    Hallo,

    Zunächst einmal danke für eure hilfreiche Seite.
    Ich zitiere im Literaturverzeichnis nach: Autor (Jahr): Titel. usw.
    Ich habe nun eine Website bei der ich das Jahr, den Titel und den Herausgeber kenne. Aber Herausgeber (Hrsg.) (Jahr): Titel sieht doch ziemlich komisch aus. Fällt euch da etwas eleganteres ein?

    Liebe Grüße,
    Friederike

  33. kati sagt:

    Hallo,

    ich hätte auch noch eine Frage zum Zitieren von Internetquellen.
    Für meine Arbeit verwende ich mehrere bzw. fast alle (Unter-)Seiten einer Website. Diese hat einen Autor bzw. eine herausgebende Institution, jedoch wird kein Erscheinungsjahr angegeben. Wie gebe ich nun sinnvollerweise die verschiedenen Unterseiten im Kurzbeleg an? Kann ich die Titel der Unterseiten z.B. einfach anstelle von Seitenzahlen benennen? Also so:

    (vgl. Institution, o.D., Über uns)
    (vgl. Institution, o.D., Ziele)
    (vgl. Institution, o.D., Konzepte) ….

    Im Literaturverzeichnis würde ich eigentlich lieber eher die Hauptseite angeben, also nicht 20 Literaturhinweise zur selben Website/Institution, die sich nur hinsichtlich des Unterseitenlinks unterscheiden, auflisten.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

    Viele Grüße
    Kati

  34. Red sagt:

    Hallo Kati,

    ein Erscheinungsjahr ist ja nicht unbedingt notwendig – das wird über den Zugriffsvermerk geregelt. Insofern ist auch eine Angabe wie “o. D.” nach unserem Dafürhalten bei Onlinequellen nicht sinnvoll.

    Ansonsten kannst du so verfahren wie vorgeschlagen – da es sich um voneinander unterscheidbare Seiten mit unterschiedlichen Titeln und voneinander abweichenden URLs handelt, wird der Leser kein Problem mit der Zuordnung haben (das ist letztlich immer das Ausschlaggebende).

    Da die URLs an geeigneter Stelle angegeben werden müssen, wirst du nicht umhinkommen, die Unterseiten einzeln im Literaturverzeichnis aufzuführen. Dabei spricht nichts dagegen, alles, was sich wiederholt (in der Regel die Domain http://www.beispielseite.de), abzukürzen, also etwa zu schreiben:

    Institution: Konzepte; https://www.beispielseite.de/konzepte (Zugriff am 03.09.2018)
    – Über uns; https://…/ueberuns (Zugriff am 25.08.2018)
    – Ziele; https://…/ziele (Zugriff am 27.08.2018)

    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Red

  35. Red sagt:

    Hallo Friederike,

    sorry, deine Frage ist hier irgendwie durchgerutscht, insofern kommt die Beantwortung für dich vermutlich viel zu spät. Dennoch gehen wir darauf ein, falls auch andere an der Beantwortung interessiert sind:

    Eine reguläre Webseite hat kein “Publikationsjahr”, sondern nur einen evtl. angegebenen oder auch aus anderen Quellen eruierten “Stand” (falls dieser fehlt, erfolgt die übliche “Momentaufnahme” unter dem Zugriffsdatum). Insofern könnte man schreiben:

    Herausgeber (Hrsg.): Titel. Stand: April 2017 (bzw. [Stand: April 2017], wenn die Angabe aus anderer Quelle eruiert wurde). http://www.beispielseite.de (Zugriff am 20.03.2018).

    Viele Grüße

    Red

Dein Kommentar