Fußnote nur am Ende eines Absatzes?

Häufig sind wir mit dem Problem konfrontiert, dass Verfasserinnen und Verfasser lediglich am Ende eines Absatzes einen Quellenbeleg (meist in Form einer Fußnote) für das Vermittelte anbringen. Häufig wird angegeben, dies sei eine Vorgabe des Lehrstuhls. Die Begründung dafür lautet, der Leser wisse ja, dass sich der Beleg auf den ganzen Absatz beziehe, weil vorher keine Fußnote erscheine. Wir halten dieses Verfahren für nicht sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Im Normalfall wird ein Text von vorne nach hinten gelesen. Steigt der Leser in einen Absatz ein, will er nicht erst am Schluss dieses Absatzes (der sich ja auch auf der nächsten Seite befinden kann) darüber informiert werden, woher das Vermittelte stammt.
  2. Dem Leser wird es zudem viel schwerer fallen zu entscheiden, ob das Gesagte lediglich die Paraphrase einer Quellenvorlage darstellt oder auf eigenen Erwägungen des Autors beruht, besonders wenn andere Signale fehlen. Gerade dies ist aber von entscheidender Bedeutung für das Verständnis des Textes und die Beurteilung der Darstellungsqualität.
  3. Schließlich gibt es kein formales Unterscheidungskriterium zwischen einer Fußnote, die sich auf einen Satz bezieht, und einer, die den ganzen Absatz betrifft. Wie wäre etwa der Fall zu deuten, dass nur der vorletzte Satz eines Absatzes und der letzte jeweils einen Nachweis enthalten? Bezieht sich dann die Fußnote des vorletzten Satzes auf den ganzen Absatz außer auf den letzten Satz? Das wäre ziemlich verwirrend.

Um die unbedingt notwendige eindeutige Zuordnung zwischen Quelle und eigenem Text herzustellen, schlagen wir ein anderes Verfahren vor: Nicht erst am Schluss wird die Quelle genannt, sondern gleich zu Beginn. Die Fußnote folgt bereits nach dem ersten Satz und lautet etwa: ?Dies und das Folgende nach …, S. 14 f.? Dann weiß der Leser bzw. die Leserin, dass alles, was nun folgt, sich auf die angegebene Quelle bezieht ? bis zur nächsten Fußnote.

Falls man sich über längere Strecken auf ein und dieselbe Quelle bezieht (was nicht unbedingt anzuraten ist, aber erforderlich sein kann), ist es auch durchaus erlaubt, im Fließtext auf diesen Umstand hinzuweisen: ?Die folgenden Ausführungen sind angelehnt an …? Wenn man seine Quelle schon in dieser Weise strapaziert, ist es nur fair, ihr auch die entsprechende Bedeutung zukommen zu lassen. Das damit zusammenhängende Problem, Quellen nicht angemessen zu würdigen, besprechen wir an anderer Stelle.

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5 Kommentare zu „Fußnote nur am Ende eines Absatzes?“

  1. annika sagt:

    sehr guter hinweis,
    danke dafür!

  2. Emma sagt:

    Vielen Dank für Ihre Hinweise auf dieser Seite.

    “Das damit zusammenhängende Problem, Quellen nicht angemessen zu würdigen, besprechen wir an anderer Stelle.”

    Das kingt ja interessant! Wo finde ich etwas zum Würdigen der Quellen? Oder meinen Sie damit nur, dass man sie natürlich nennt?

    MfG
    Emma

  3. Red sagt:

    Gern geschehen, danke für das positive Feedback. Den entsprechenden Artikel gibt es schlicht noch nicht, sonst hätten wir ja darauf verlinken können. Sollte aber bald geschrieben werden. Dabei würde es etwa um das Problem gehen, dass Quellen für etwas in Anspruch genommen werden, wofür sie gar nicht originär sind, weil man irgendeine Belegstelle braucht, oder darum, dass weniger Wichtiges wörtlich zitiert, unmittelbar Relevantes aber aufwendig paraphrasiert wird. Ein weites Feld.

  4. Gooze sagt:

    Angenommen es bezieht sich fast der komplette folgende Absatz auf ein und die selbe Quelle und dann kommt vor der nächsten Fußnote noch ein eigener Text. Wie kennzeichnet man dann das Ende des Textes, welcher sich auf die Quelle bezieht, so dass der Leser den eigenen Text dann nicht auch dieser Quelle zuordnet?

    MfG
    Gooze

  5. Red sagt:

    Indem man den Wechsel deutlich im Text kennzeichnet. Das Eigene wird sich ja unmittelbar auf das Referierte beziehen (falls nicht, liegt eher ein strukturelles Problem vor). Wenn man also etwas schreibt wie “Aus den hier referierten Ausführungen von XY über … lässt sich hinsichtlich der Frage nach … schließen, dass …”, besteht für den Leser kein Zweifel über die Urheberschaft des Folgenden.

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